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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die TU Dortmund hat den Anspruch, ihre Websites und mobilen Anwendungen entsprechend der EU-Richtlinie 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand für den Webauftritt patrec.cs.tu-dortmund.de gemäß der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit der EU-Richtlinie 2016/2102 teilweise konform.

Methodik der Prüfung: Selbstbewertung und teilweise mit dem WAVE Evaluation Tool

Erstellt am: 17.09.2020
Zuletzt geprüft am: 17.09.2020

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • In den Webauftritt eingebundene PDF-Dokumente.
  • Alternativtexte bei Bildern und weiteren Nicht-Text-Elementen.
  • Inhalte zurückliegender Lehrveranstaltungen.
  • Veraltete Inhalte mit geringer Relevanz.
  • Einige Bereiche der Webseite weisen zu geringe Farbkontraste auf.

Gründe:

  • Aufgrund der großen Anzahl bereitgestellter PDF-Dokumente, die vor dem 23.09.2018 erstellt wurden, konnten diese bislang nicht in ein barrierefreies Format überführt werden.
  • Die Bereitstellung von Alternativtexten konnte bislang nicht realisiert werden.

Barrierefreie Alternativen:

  • Bei einem verlinkten Video handelt es sich um ein Youtube-Video. Hier besteht die Möglichkeit, automatisch generierte Untertitel einzublenden.
  • Die Web-Auftritte der TU Dortmund werden derzeit überarbeitet und in ein neues CMS überführt, das die grundlegenden Normen und technischen Spezifikationen erfüllt. Aufgrund der Vielzahl der Web-Auftritte, die überwiegend sehr umfangreich sind, erfolgt die Umstellung schrittweise.
  • Für sonstige Fälle von nicht barrierefreien Inhalten wenden Sie sich bitte unter den unten angegeben Kontaktmöglichkeiten an die der Arbeitsgruppe - Mustererkennung auf eingebetten Systemen.

Feedback und Kontaktangaben

Sie können uns Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen und Informationen zu Inhalten anfordern, die von der Richtlinie ausgenommen sind.

Kontakt:

Technische Universität Dortmund

Informatik Lehrstuhl 12

Arbeitsgruppe Mustererkennung auf eingebetteten Systemen

Otto-Hahn-Straße 16

44227 Dortmund

E-Mail:

Feedback:

Wenn Sie Kontakt zur Arbeitsgruppe - Mustererkennung in eingebetteten Systemen aufnehmen möchten, senden Sie bitte eine Nachricht mit dem Stichwort Barrierefreiheit an die E-Mail und teilen Sie uns unter Nennung der URL mit, auf welchen Inhalt Sie sich beziehen.

Wenn Sie Kontakt zur Technischen Universität Dortmund aufnehmen möchten, nutzen Sie bitte das Feedback-Formular.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den entsprechenden Antrag aus und senden ihn per an die Ombudsstelle.

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des
Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten
für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf

Weiterführende Informationen zur Barrierefreiheit an der TU Dortmund

Auf der folgenden Seite finden Sie eine Übersicht über Maßnahmen der TU Dortmund, Barrieren abzubauen sowie hilfreiche Links zu Angeboten und Ansprechpersonen: TU Dortmund inklusiv

DoBuS – der Bereich Behinderung und Studium der TU Dortmund – bietet Beratung und Dienstleistungen für Studierende und Lehrende mit dem Ziel an, chancengleiche Bedingungen für Personen mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten in Studium und Lehre zu schaffen. Zu DoBuS

Die TU Dortmund bietet Informationen über ihr Profil in Leichter Sprache.